FAQ zu Mediation

An dieser Stelle haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mediation zusammengestellt und beantwortet. Verschaffen Sie sich u.a. einen Überblick darüber, was Mediation ist (und was nicht!), auf welchen Grundprinzipien sie beruht, wie Mediation funktioniert, worin ihre Stärken liegen, in welchem Verhältnis sie zum Recht steht und wann sie das Mittel der Wahl ist.

FAQ zu Mediation beanwortet von:
Maria Lichtenberg - Autorin der FAQ zu Mediation
Maria Lichtenberg
Mediatorin & Rechtsanwältin

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine neutrale bzw. allparteiliche dritte Person (Mediator) unterstützt die Konfliktparteien dabei eigenverantwortlich faire, nachhaltige und einvernehmliche Lösungen, welche die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen, zu erarbeiten. Im Idealfall steht am Ende sogar eine win-win-Lösung.

Meistens ist der Konfliktgegenstand einer Mediation ein Interessengegensatz. Dahinter stehen häufig voneinander abweichende Wertvorstellungen, die dann zu unterschiedlichen Beurteilungen, Emotionen und Zielen führen und aus denen die Konfliktbeteiligten wiederum ein gegensätzliches Verhalten ableiten. Fast immer geht dies mit einer Störung der Kommunikation einher. Lässt sich kein solcher Interessengegensatz feststellen, könnte auch ein bloßes Missverständnis vorliegen.

Mediation kann Zeit und Kosten sparen. Mit ihr lassen sich auch unnötige Gerichtsprozesse vermeiden. Darüber hinaus kann Mediation komplexe Situationen strukturieren und Rechtsverbindlichkeit herstellen. In der Regel verbessert sich durch Mediation langfristig die Kommunikation zwischen den Beteiligten – demgemäß wirkt Mediation deeskalierend und kann sogar einen Beziehungsabbruch verhindern. In der Mediation entwickeln die Beteiligten eine maßgeschneiderte Lösung für ihre Situation – so gesehen stärkt Mediation die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der Beteiligten. Im Rahmen einer Mediation lässt sich auch flexibel auf Veränderungen reagieren und verschiedene Lösungen können überprüfbar gemacht werden. Das nimmt den oft vorhandenen Druck heraus. Da die Beteiligten intensiv an der gefundenen Lösung mitgewirkt haben, ist ihr Interesse an deren Umsetzung groß – dadurch wird diese auch tragfähig(er).

Im Grunde ist es für eine Mediation nie zu früh und selten zu spät. Sie kann auch präventiv oder sogar noch während eines bereits laufenden Gerichtsverfahrens begonnen werden. Dann wäre es jedoch ratsam, dass die Beteiligten das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Grundsätzlich lässt sich sagen: je früher der Konflikt angegangen wird, umso besser stehen die Chancen, denn desto intakter gestaltet sich in der Regel die Beziehung zum anderen Konfliktpartner. Je festgefahrener ein Konflikt ist, je mehr Eskalation bereits stattgefunden hat, umso schwieriger wird es.

Wie lange eine Mediation dauert hängt von verschiedenen Faktoren ab: zunächst der Anzahl der Themen, der Komplexität der Materie, mitunter auch der Anzahl der Beteiligten. Es spielt aber auch eine Rolle inwieweit die Teilnehmer gewillt sind mitzuarbeiten, sich einzubringen und die Gesprächsregeln einzuhalten. Die Spannbreite bewegt sich zwischen wenigen Stunden (einzelne Sitzungen) und mehreren Monaten (mehrere Sitzungen).

Die Kosten für Mediationssitzungen werden auf Stundensatzbasis abgerechnet. Jeder Mediator hat seinen eigenen Stundensatz, der zwischen 100 bis 500 Euro pro Stunde variieren kann. Die Höhe des Stundensatzes hängt zum einen davon ab, in welchem Bereich die Mediation stattfindet (z.B. Familie oder Wirtschaft), aber auch die Anzahl der Beteiligten, die Komplexität der Themen, die Qualifikation des Mediators usw. können sich auf den jeweiligen Stundensatz auswirken. Für die Protokollierung der Sitzungen und/ oder die Erstellung einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Viele Mediatoren bieten jedoch ein kostenloses Kennenlerngespräch an. Am besten erkundigt man sich vorher bei verschiedenen Mediatoren, vergleicht und wägt für sich ab. Häufig teilen sich die Medianden die Kosten hälftig oder im Verhältnis ihrer finanziellen Möglichkeiten. Viele Rechtsschutzversicherungen haben inzwischen Mediation in ihr Leistungsspektrum aufgenommen und übernehmen zumindest einen Teil der Kosten. Es lohnt sich bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen.

Mediation ist vom Vermittlungsgedanken geprägt. Die Teilnehmer kommunizieren überwiegend direkt, handeln eigenverantwortlich – falls nicht, werden sie vom Mediator darin unterstützt –, typischerweise verhandeln sie, kooperieren und treffen am Ende selbst, d.h. gemeinsam mit dem anderen die Entscheidung. Das Ganze basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der Mediator führt durch den Prozess, während die Medianden die Inhalte, die sie einbringen und das Ergebnis der Mediation verantworten. Es geht primär um ihre Interessen und Bedürfnisse. Der Beziehungsebene wird daher ein hoher Stellenwert beigemessen und am Ende soll eine Art „Ausgleich“ oder Konsens stehen, etwas mit dem beide Seiten zufrieden sind – man könnte auch sagen eine Lösung, in der sich die Interessen aller Beteiligten widerspiegeln. Im Idealfall kommt es zu einer win-win-Lösung.

Das gerichtliche Verfahren bedeutet typischerweise Delegation. Ein anderer soll/ muss entscheiden und das eigene Schicksal wird ein Stück weit in die Hände von Anwälten gelegt. Meistens wird zumindest eine Seite unfreiwillig mit der Angelegenheit befasst. Die Beteiligten kommunizieren indirekt und es geht um Positionen, also darum, was den Parteien rechtlich zusteht, nicht, was sie wirklich benötigen oder sich wünschen würden. Nicht die Beziehung zwischen den Beteiligten steht im Mittelpunkt, sondern die Beteiligten sind auf den Entscheider/ Richter bezogen, der selbst – zumindest organisatorisch – innerhalb einer hierarchischen Struktur steht – entsprechend werden Argumente konfrontativ vorgetragen, um zu überzeugen. Verhandlung findet allenfalls am Rande statt – die Entscheidungsfindung folgt einem ganz bestimmten Verfahrensablauf. Am Ende stehen Gewinn und Verlust.

Mediation dient nicht der Rechtsberatung, wenngleich häufig rechtliche Fragen berührt werden. Rechtsberatung darf nur von bestimmten zugelassenen Personen erbracht werden und dient dazu, rechtliche Probleme zu klären und Handlungsoptionen aufzuzeigen, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Rechtsberatung kann in der Mediation jederzeit von den Beteiligten hinzugezogen werden, darf jedoch nicht vom Mediator erbracht werden. Dieser läuft ansonsten Gefahr, seine Allparteilichkeit zu verlieren.

Mediation stellt auch keine Therapie dar, da es primär darum geht, konkrete Lösungen für die Zukunft zu finden und nicht darum die Vergangenheit aufzuarbeiten, um etwa psychische Störungen zu behandeln. Die Vergangenheit darf jedoch anklingen und aus ihren Fehlern können konstruktive Lösungsansätze für die Zukunft entwickelt werden. So gesehen kann Mediation für die Beteiligten mitunter durchaus die Wirkungen einer Therapie haben.

Beim Coaching geht es um eine individuelle Begleitung, um persönliche oder berufliche Ziele zu erreichen, es findet keine Vermittlung zwischen Parteien statt. Dabei gibt der Coach keine direkten Lösungen vor, sondern unterstützt in erster Linie durch gezielte Fragen und Methoden. Eine Sonderstellung nimmt das mediationsanaloge Coaching ein, bei dem zwar auch ein Konflikt der Auslöser für die Anfrage ist, die andere Konfliktpartei jedoch nicht zu einer Mediation bereit ist oder der Konflikt aus anderen Gründen zunächst nur mit der einen Konfliktpartei betrachtet/reflektiert werden soll.

Im Unterschied zum Mediator darf der Schlichter in einem Schlichtungsverfahren den Parteien Vorschläge machen und nimmt damit eine deutlich aktivere Rolle als der Mediator ein.

Beim Schiedsverfahren fällt ein sogenannter Schiedsrichter ein verbindliches Urteil (Schiedsspruch), das meist nicht mehr gerichtlich angefochten werden kann. Es stellt eine private Form der Streitbeilegung dar und wird oft in Handelsstreitigkeiten genutzt.

Mediation eignet sich besonders, wenn die Parteien weiterhin miteinander auskommen müssen oder möchten (z.B. Familien-, Arbeits- oder Nachbarschaftskonflikte) und eine schnelle, effektive, kostengünstige sowie eigenverantwortliche Lösung anstreben.

Da nach der Zivilprozessordnung nunmehr jede Klageschrift enthalten soll, „ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“, können die Konfliktbeteiligten dem Gericht mit einer vorausgegangen Mediation glaubhaft ihre grundsätzliche Einigungsbereitschaft dokumentieren. Wählen sie hingegen direkt den gerichtlichen Weg, müssen sie damit rechnen, vom Gericht unter Umständen zu einer Mediation angehalten zu werden. Es lohnt sich also in jedem Falle, es vorab mit Mediation zu versuchen.

Mediation scheidet aus bei unüberwindbaren Machtungleichgewichten, in Fällen häuslicher Gewalt oder anderen Zwangslagen und wenn es einer rechtlichen Grundsatzentscheidung bedarf.

Wenn die Konfliktbeteiligten nicht gewillt sind, sich gegenseitig zuzuhören, auf Augenhöhe miteinander zu sprechen und die eigenen Karten offenzulegen, kann Mediation ebenfalls schwerlich zum Ziel führen; auch nicht, wenn sie versuchen ihre Maximalforderungen durchzusetzen und den anderen (insgeheim) „über den Tisch zu ziehen“, denn Mediation erfordert echte Verhandlungsbereitschaft. Ansonsten würde Mediation letztlich „unter dem Deckmäntelchen“ der Verhandlung instrumentalisiert. Ein guter Mediator sollte das erkennen und dem Einhalt gebieten.

Wenn Aufrichtigkeit und die Beziehung zum Anderen für die Beteiligten keine Rolle spielen, sie (nur) kurzfristig denken, ausschließlich sich selbst sehen, kein Reflexionsvermögen besitzen und/oder psychisch so instabil sind, dass eigenverantwortliches Agieren nicht/ kaum möglich ist, hat Mediation ebenfalls keine Chance.

Mediation lässt sich grundsätzlich überall dort einsetzen, wo gestritten wird, selbstverständlich auch präventiv, um Streit zu verhindern. Man unterscheidet insbesondere zwischen:

  • Familienmediation (z.B. Trennung, Scheidung, Patchwork, Mehrgenerationen, Erbstreit)
  • Wirtschaftsmediation (z.B. Geschäftsbeziehungen, Unternehmensnachfolge)
  • Arbeitsmediation (z.B. Teamkonflikte freie Wirtschaft/ Verwaltung, Mobbing)
  • Nachbarschaftsmediation
  • Mieter-Vermieter-Mediation
  • Schulmediation
  • Umweltmediation (z.B. Großprojekte) und Mediation im öffentlichen Bereich
  • Verbrauchermediation
  • Internationale Mediation (z.B. diplomatische Verhandlungen)
  • Interkulturelle Mediation
  • Täter-Opfer-Ausgleich

Alle etwaigen Scheidungsfolgen wie Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt für den Ehegatten nach der Scheidung, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich (spezifische Form des finanziellen Ausgleichs im Rahmen einer Scheidung), Versorgungsausgleich und die Verteilung von Ehewohnung und Hausrat lassen sich vorab besprechen und fair regeln. Meist bedürfen nur gewisse Punkte einer notariellen Beurkundung. Einen entsprechenden Hinweis sollte der Mediator geben können.

Es besteht die Möglichkeit Kinder in das Mediationsverfahren mit einzubeziehen – altersgerecht und unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Kommt dies für die Medianden in Betracht, sollte die Einbeziehung an geeigneter Stelle und in geeigneter Form erfolgen. Auch sollte der Mediator im Umgang mit Kindern geschult sein.

Idealerweise findet Mediation analog an einem neutralen freundlichen Ort statt, an dem der Prozess durch nichts behindert oder erschwert wird. Auch eine Online-Mediation ist denkbar, macht es jedoch mitunter schwieriger die Emotionen der Konfliktparteien „zu greifen“, aufzufangen und ggfs. aufzulösen.

Das Ergebnis einer (erfolgreichen) Mediation kann in rechtsverbindlicher Form festgehalten werden, wenn die Konfliktparteien dies wünschen. Eine Mediationsvereinbarung ist als schriftlich geschlossener Vertrag rechtsverbindlich, jedoch nicht direkt vollstreckbar wie ein gerichtliches Urteil, es sei denn sie ist zugleich notariell beurkundet, gerichtlich bestätigt oder sie enthält eine Zwangsvollstreckungsklausel, was jedoch für die wenigsten Verträge gilt. Der Normalfall ist, dass eine Vereinbarung, wenn die eine Seite sich nicht daran hält, erst gerichtlich durchgesetzt werden muss. Selbst eine mündlich geschlossene Mediationsvereinbarung wäre rechtsverbindlich, jedoch riskant etwa im Hinblick auf die Beweisbarkeit.

Gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit kann man seine Angelegenheiten vertraglich regeln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Das Gesetz ist in vielen Bereichen als bloßer Regelungsvorschlag zu verstehen, hinter dem sich ein großer Gestaltungsspielraum verbirgt. Dieser Spielraum kann in der Mediation „nutzbar“ gemacht werden. Grenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Verbot der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) und bestimmten Formvorschriften. So bedürfen bestimmte vertragliche Regelungen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen Form, etwa der notariellen Beurkundung. Darauf sollte der Mediator hinweisen.

Mediation gliedert sich in der Regel in fünf Phasen: im Anschluss an das Kennenlernen und die Einführung (Phase 1) legen die Medianden mit Unterstützung des Mediators die Themen fest, welche in der Mediation besprochen werden sollen (Phase 2). Zu jedem Thema sollten sorgfältig die hinter den Positionen stehenden Interessen aller Beteiligten herausgearbeitet werden (Phase 3). In der Phase der Lösungsfindung (Phase 4) wird die Verhandlungsmasse generiert, welche am Ende in eine Abschlussvereinbarung, die die Ergebnisse der Mediation noch einmal festhält, münden kann (Phase 5). Eine einzelne Phase kann auch mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen ist die Hinzuziehung eines Co-Mediators ratsam.

Die Phase der Interessenfindung könnte man als die wichtigste Phase einer Mediation bezeichnen. Wenn Menschen sich in einem Konflikt befinden, ist es immer hilfreich zu erfahren, was die (tieferen) Beweggründe für ihr Wollen/ Handeln sind und worum es ihnen wirklich geht. Manchmal finden sie dies auch erst im Zuge der Mediation heraus. Hier werden die Ursachen des Konflikts sichtbar.

Es ist meist leichter etwas zu beanspruchen als zu begründen, warum man es haben möchte, was einem daran wichtig ist. Genau das passiert in der Mediation und dieser Schritt schafft Verständigung. Er stellt damit eine entscheidende Voraussetzung für den Verstehens- und späteren Verhandlungsprozess dar. Nicht nur vergrößert sich mit diesem Schritt die Verhandlungsmasse, was kreative Lösungen ermöglichen kann, es wächst auch das Bestreben der Beteiligten einen Konsens zu erreichen.

Mediation konzentriert sich auf Interessen, Bedürfnisse und die Zukunftsgestaltung, nicht auf Positionen und die Vergangenheit. Es sollen konkrete Lösungen für die Zukunft gefunden werden, gleichwohl darf die Vergangenheit „anklingen“. Vorwürfe und Schuldzuweisungen sollen jedoch außen vor bleiben bzw. werden vom Mediator in Bedürfnisse und Wünsche „übersetzt“.

  • Freiwilligkeit
  • Fairness
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien
  • Neutralität bzw. Allparteilichkeit
  • Vertraulichkeit
  • Transparenz
  • Verzicht auf streitverschärfende Schritte
  • Grundsätzliches Interesse an einer gemeinsamen Lösung
  • ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit

Der Mediator ist bereits per (Mediations)gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien können in der Mediation eine Absprache darüber treffen, ob sie selbst die Inhalte der Mediation mit anderen teilen oder (zunächst) für sich behalten möchten.

Bei einer betrieblichen Mediation ist es ratsam, dass die Teilnehmer mit dem Mediator eine Absprache darüber treffen, welche Inhalte nach außen kommuniziert werden dürfen.

Unter gewissen Voraussetzungen funktioniert Mediation auch innerhalb einer hierarchischen Struktur – beispielsweise in Unternehmen oder Behörden, wenn eine grundsätzliche Offenheit für lösungsorientierte Gespräche besteht. Jedoch sollte der eigentlichen Mediation eine gründliche Vorbereitungsphase mit viel Fingerspitzengefühl seitens des Mediators für alle Beteiligten vorausgehen. Selbst wenn die Medianden die Mediation nicht freiwillig beginnen sollten, sondern ihrem Empfinden nach dazu „verdonnert“ wurden, so sollten sie doch frei darin sein, zu entscheiden die Mediation fortzusetzen oder abzubrechen. Aus einem etwaigen Abbruch dürfen den Teilnehmenden keine Nachteile entstehen. Das sollte sich der Mediator vom Auftraggeber garantieren lassen. Ansonsten gibt es in der Mediation keinen Raum, in dem die Teilnehmer „sich öffnen“ können. Idealerweise schafft es der Auftraggeber auch den Medianden das Gefühl zu vermitteln, dass die Mediation eine Chance für sie ist, es nichts zu verlieren, jedoch die Möglichkeit etwas zu gewinnen, gibt.

Diese Auflistung soll lediglich eine Anregung bieten und ist nicht abschließend. Ausschlaggebend könnten sein: die mediationsspezifischen Qualifikation des Mediators (beispielsweise die Anzahl der Ausbildungsstunden, das Vorhandensein einer Zertifizierung, die Berufserfahrung als Mediator usw.), der Ursprungsberuf des Mediators (beispielsweise die Nähe zum Bereich, in welchem die Mediation stattfindet), sonstige Qualifikationen und Spezialisierungen des Mediators, die Art und Weise seiner Präsentation im Internet und auch das eigene „Bauchgefühl“ nach einem Telefonat oder Kennenlerntermin – persönliche Sympathie und Vertrauen.

Die (potentiellen) Medianden sollten sich vorab auch darüber Gedanken machen, ob sie beispielsweise mit einem Mediator oder einer Mediatorin zusammenarbeiten möchten.

Als neutraler bzw. allparteilicher Vermittler führt/ leitet und strukturiert der Mediator den Gesprächs- und Verhandlungsprozess in den verschiedenen Phasen der Mediation. Dabei erteilt er weder Ratschläge noch trifft er für die Medianden Entscheidungen. Seine allparteiliche Haltung geht über die bloße Neutralität hinaus, denn er versucht beide Seiten gleichermaßen zu unterstützen. Er schafft einen Rahmen, in dem konstruktive, respektvolle und offene Gesprächsführung möglich wird. Trotzdem betrachtet er die Medianden weiterhin als die Experten für ihren Konflikt: sie bringen die Themen ein und verantworten auch die Lösungen.

Der Mediator sollte weder persönliche noch geschäftliche Verbindungen zu einer Partei haben. Wer als Mediator tätig wird, darf nicht vor, während oder nach der Mediation in derselben Sache die Interessen nur einer Partei wahrnehmen. Dieses Verbot gilt grundsätzlich sogar für Personen, die sich mit dem Mediator in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft befinden. So bestimmt es das Mediationsgesetz. Damit soll die Gefahr eines Interessenkonflikts gebannt werden.

Das Recht ist in der Mediation ein Bezugspunkt von vielen. Insofern ist seine Rolle im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren relativiert. Es kann so viel Raum einnehmen wie die Medianden ihm zugestehen möchten. Gleichwertige Bezugspunkte sind etwa die Interessen und Bedürfnisse der Medianden, ihre Vorstellungen von Fairness, Gerechtigkeit und ihre ideellen Werte, die materielle Realität, in der sie leben und vorausgegangene Vereinbarungen. Auch die Interessen und Bedürfnisse Dritter, etwa der Kinder oder Kollegen können Bezugspunkte für die Lösungssuche sein. Wie und in welcher Gewichtung sich die verschiedenen Punkte in der Lösung widerspiegeln – darüber entscheiden die Medianden.

Die Mediation entfaltet ihren Charme darin, Lösungen zu ermöglichen, die ganz auf die Situation der Medianden zugeschnitten sind.

Mediation kann emotional herausfordernd sein, ist aber oft weniger belastend als ein Gerichtsprozess. In jedem Falle bedeutet Mediation Arbeit: an sich selbst und in Auseinandersetzung mit dem anderen. Es ist ein konstruktiver Weg zur Konfliktlösung, erfordert aber die Bereitschaft, sich auf einen Dialog einzulassen und Kompromisse zu finden. Intensität und Spannung sowie Wachstums- und Entwicklungspotential sind dabei beinahe vorprogrammiert.

Der Begriff leitet sich sowohl aus dem Griechischen als auch dem Lateinischen her. Im Griechischen bedeutet „medos“ so viel wie „vermittelnd, unparteiisch, neutral, keiner Partei angehörend“. Das lateinische „medius“ bedeutet „mittlerer, in der Mitte befindlich, die Mitte haltend“ und das lateinische Wort „mediatio“ wird mit „Vermittlung“ übersetzt.

Mediation ist keinesfalls ein neuzeitliches Phänomen, sondern reicht bis in die Stammesgeschichte der Menschheit zurück. Die Grundidee der Mediation, bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Konfliktbeteiligten einen (neutralen) Dritten einzuschalten, ist uralt. Diesen Gedanken der Vermittlung gab es bereits vor der Entstehung von Rechtsnormen, sogar vor der Entstehung von Staaten und er ist tief in uns verankert. Sie ist auch örtlich keineswegs begrenzt und war in ihren Grundzügen beispielsweise auch in China, Japan, Afrika, in Ländern des Mittleren Ostens, in Lateinamerika, im alten Ägypten, antiken Griechenland und römischen Reich bekannt und praktiziert. In moderner Form hat sich die Mediation seit den 1960-er Jahren entwickelt.

Bekannte historische Beispiele für Mediation sind beispielsweise der Frieden von Nicias (421 v. Chr.), die römische Vermittlung in Griechenland (2. Jahrhundert v. Chr.), die Vermittlung im Investiturstreit zwischen Papst Gregor VII. und König Heinrich IV. (1077, Gang nach Canossa), der Vertrag von Verdun (843), der Westfälische Friede (1648), der Wiener Kongress (1815), das Camp-David-Abkommen (1978) zwischen Israel und Ägypten und das Good-Friday-Abkommen (1998) in Nordirland, um nur einige wenige zu nennen.

Mediation ist durch das Mediationsgesetz (2012 hat der Gesetzgeber dem Bedeutungszuwachs der Mediation durch ein eigenes Gesetz Rechnung getragen), die Mediationsverordnung, die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie spezielle Vorschriften im Familien- und Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Ziel ist es, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, um damit nicht zuletzt die Gerichte zu entlasten.

Zumindest gemäß Kurt Tucholsky sollten Streitende wissen, „dass nie der eine ganz recht und der andere ganz unrecht hat“. Jean Joubert empfiehlt: „durchschneide nicht, was du lösen kannst“. Und laut Max Frisch „ist Krise ein produktiver Zustand, der man nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen muss“. ;-)

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